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   BVerfG, 15.05.2014 - 2 BvR 1006/14   

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https://dejure.org/2014,12802
BVerfG, 15.05.2014 - 2 BvR 1006/14 (https://dejure.org/2014,12802)
BVerfG, Entscheidung vom 15.05.2014 - 2 BvR 1006/14 (https://dejure.org/2014,12802)
BVerfG, Entscheidung vom 15. Mai 2014 - 2 BvR 1006/14 (https://dejure.org/2014,12802)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, Art 19 Abs 4 GG, Art 21 Abs 1 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 5 Abs 1 S 1 PartG
    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Anspruch einer politischen Partei bzw ihrer Untergliederungen auf Führung eines Girokontos - hier: unzureichende Darlegung eines schweren Nachteils für Kreisverband einer Partei durch Versagung der Einrichtung eines ...

  • rewis.io

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Anspruch einer politischen Partei bzw ihrer Untergliederungen auf Führung eines Girokontos - hier: unzureichende Darlegung eines schweren Nachteils für Kreisverband einer Partei durch Versagung der Einrichtung eines ...

  • datenbank.nwb.de

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Anspruch einer politischen Partei bzw ihrer Untergliederungen auf Führung eines Girokontos - hier: unzureichende Darlegung eines schweren Nachteils für Kreisverband einer Partei durch Versagung der Einrichtung eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2014, 1172
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus BVerfG, 15.05.2014 - 2 BvR 1006/14
    Es erscheint nicht von vornherein ausgeschlossen, dass die Verwaltungsgerichte im Hinblick auf den aus § 5 Abs. 1 Satz 1 PartG folgenden grundsätzlichen Anspruch der Parteien und ihrer Untergliederungen auf Führung eines Girokontos (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. August 2010 - 6 B 16/10 -, juris, Rn. 11; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. Dezember 2007 - OVG 3 B 7.06 -, juris, Rn. 25 ff.; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 26. Januar 2010 - 2 MB 28/09 -, juris, Rn. 6 ff.) die Anforderungen an die Glaubhaftmachung des Anordnungsgrundes überspannt und den Beschwerdeführer dadurch in seinen Rechten aus Art. 19 Abs. 4 in Verbindung mit Art. 21 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 1 GG verletzt haben (vgl. BVerfGE 79, 69 ).
  • BVerfG, 07.04.1976 - 2 BvH 1/75

    Rechtsnatur des Staatsvertrags über die Vergabe von Studienplätzen -

    Auszug aus BVerfG, 15.05.2014 - 2 BvR 1006/14
    Eine einstweilige Anordnung kann danach unter anderem dann erlassen werden, wenn sie notwendig ist, um die Effektivität der künftigen Entscheidung in der Hauptsache zu sichern, insbesondere den Eintritt irreversibler Zustände zu verhindern (vgl. BVerfGE 42, 103 ).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.12.2007 - 3 B 7.06

    NPD darf Girokonto bei der Landesbank Berlin eröffnen

    Auszug aus BVerfG, 15.05.2014 - 2 BvR 1006/14
    Es erscheint nicht von vornherein ausgeschlossen, dass die Verwaltungsgerichte im Hinblick auf den aus § 5 Abs. 1 Satz 1 PartG folgenden grundsätzlichen Anspruch der Parteien und ihrer Untergliederungen auf Führung eines Girokontos (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. August 2010 - 6 B 16/10 -, juris, Rn. 11; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. Dezember 2007 - OVG 3 B 7.06 -, juris, Rn. 25 ff.; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 26. Januar 2010 - 2 MB 28/09 -, juris, Rn. 6 ff.) die Anforderungen an die Glaubhaftmachung des Anordnungsgrundes überspannt und den Beschwerdeführer dadurch in seinen Rechten aus Art. 19 Abs. 4 in Verbindung mit Art. 21 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 1 GG verletzt haben (vgl. BVerfGE 79, 69 ).
  • OVG Schleswig-Holstein, 26.01.2010 - 2 MB 28/09

    Einstweilige Anordnung zur vorläufigen Zurverfügungstellung eines Kontos für eine

    Auszug aus BVerfG, 15.05.2014 - 2 BvR 1006/14
    Es erscheint nicht von vornherein ausgeschlossen, dass die Verwaltungsgerichte im Hinblick auf den aus § 5 Abs. 1 Satz 1 PartG folgenden grundsätzlichen Anspruch der Parteien und ihrer Untergliederungen auf Führung eines Girokontos (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. August 2010 - 6 B 16/10 -, juris, Rn. 11; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. Dezember 2007 - OVG 3 B 7.06 -, juris, Rn. 25 ff.; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 26. Januar 2010 - 2 MB 28/09 -, juris, Rn. 6 ff.) die Anforderungen an die Glaubhaftmachung des Anordnungsgrundes überspannt und den Beschwerdeführer dadurch in seinen Rechten aus Art. 19 Abs. 4 in Verbindung mit Art. 21 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 1 GG verletzt haben (vgl. BVerfGE 79, 69 ).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 15.12.2014 - VGH O 22/14

    Keine Verletzung von Rechten der Piratenpartei (Landesverband Rheinland-Pfalz)

    a) Das Recht auf Chancengleichheit von Parteien folgt aus ihrem in Art. 21 Abs. 1 GG umschriebenen verfassungsrechtlichen Status in Verbindung mit Art. 17 Abs. 1 LV sowie, insbesondere in Bezug auf Wahlen, aus der Bedeutung, die nach Art. 21 GG und Art. 50 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Art. 76 Abs. 1 LV der daraus verbürgten Freiheit der Parteigründung und dem Mehrparteienprinzip für die freiheitliche Demokratie zukommt (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 15. Mai 2014 - 2 BvR 1006/14 -, juris, Rn. 3 u. 7; Urteil vom 10. Juni 2014 - 2 BvE 4/13 -, NVwZ 2014, 1156 [1158]).
  • VG Karlsruhe, 10.09.2014 - 6 K 1670/14

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung: Anspruch einer Bundespartei auf

    Es spricht nach der im vorläufigen Rechtsschutzverfahren gebotenen summarischen Prüfung von daher einiges dagegen, dass der Antragstellerin irreparable Schäden entstehen könnten, wenn sie ihren Bundesparteitag nicht am vorgesehen Ort und Termin abhalten kann (vgl. hierzu Bundesverfassungsgericht , Beschluss vom 23.11.2012 - 2 BvQ 50/12; Beschluss vom 15.05.2014 - 2 BvR 1006/14, Rdnrn. 6 ff. m.w.N. ).
  • BVerfG, 25.08.2014 - 1 BvR 2243/14

    Eilrechtsschutz nicht geboten, wenn Vollstreckungsschutz durch Umwandlung eines

    Eine einstweilige Anordnung kann danach unter anderem dann erlassen werden, wenn sie notwendig ist, um die Effektivität der künftigen Entscheidung in der Hauptsache zu sichern, insbesondere den Eintritt irreversibler Zustände zu verhindern (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Mai 2014 - 2 BvR 1006/14 -, WM 2014, S. 1172 m.w.N.).
  • OVG Sachsen, 19.08.2014 - 4 A 810/13

    Partei, Kreisverband, Girokonto, Sparkasse, Verweigerung, Zumutbarkeit

    In diesem Fall folgt aus § 5 Abs. 1 Satz 1 PartG ein grundsätzlicher Anspruch politischer Parteien und ihrer Untergliederungen auf Führung eines Girokontos (BVerfG, Beschl. v. 15. Mai 2014 - 2 BvR 1006/14 -, juris Rn. 7).

    Die Mitbenutzung eines Kontos des Landesverbandes oder eines Mitglieds oder Unterstützers reicht aus (OVG Schl.- H., Beschl. v. 5. Februar 2004 - 2 MB 174/03 -, juris Rn. 7; für eine kurze Zeitspanne bis zu Wahlen: BVerfG, Beschl. v. 15. Mai 2014 - 2 BvR 1006/14 -, juris Rn. 8).

  • VG Schleswig, 23.08.2022 - 6 B 24/22

    Einstweilige Anordnung zur Eröffnung eines Girokontos

    So ist es in der Rechtsprechung anerkannt, dass einer Partei unter Umständen zugemutet werden kann, sich für einen gewissen Zeitraum des Girokontos eines Mitglieds oder Unterstützers zu bedienen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15.Mai 2014 - 2 BvR 1006/14 - juris).
  • VG München, 18.05.2015 - M 7 E 15.1093

    Eröffnung eines Girokontos für eine politische Partei

    So kann einer Partei unter Umständen zugemutet werden, sich für einen gewissen Zeitraum des Girokontos eines Mitglieds oder Unterstützers zu bedienen (vgl. BVerfG, E.v. 15.5.2014 - 2 BvR 1006/14 - juris).
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